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Channel: Kommentare zu: Die gleichgeschalteten Presseversager und der NSU-Prozeß
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Von: gdl1983

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#9 mischling (13. Apr 2013 11:24)

Bei jedem normalen Mordprozess muss der Taeter genau darlegen wie er die Tat begangen hat, Aussagen muessen durch Nachstellen ueberprueft werden. Es reicht nicht, dass der Taeter einfach gestaendig ist oder ein bestimmter Tatverlauf offenkundig ist.

Das zeugt entweder von erschreckender Unkenntnis der Justiz-Realität oder von bewundernswerter Fähigkeit, ein Idealbild für real zu halten. Und das gilt vollkommen unabhängig davon, wie politisch aufgeladen der Fall ist.


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